Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6765
BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11 (https://dejure.org/2011,6765)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2011 - 9 B 15.11 (https://dejure.org/2011,6765)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 9 B 15.11 (https://dejure.org/2011,6765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 FlurbG, § 44 FlurbG, § 108 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Flurbereinigung; Abfindungsstreit; Gewährung rechtlichen Gehörs; Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ein Flurbereinigungsgericht wegen einer fehlenden Möglichkeit zur Stellungnahme zur Änderung des Flubereinigungsplans

  • rewis.io

    Flurbereinigung; Abfindungsstreit; Gewährung rechtlichen Gehörs; Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Flurbereinigung; Abfindungsstreit; Gewährung rechtlichen Gehörs; Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ein Flurbereinigungsgericht wegen einer fehlenden Möglichkeit zur Stellungnahme zur Änderung des Flubereinigungsplans

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11
    Denn zu einer ordnungsgemäßen Gehörsrüge gehört regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung vorgetragen hätte (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 m.w.N.).

    Die Beschwerde legt schon nicht dar, dass die Kläger im Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht durch Stellung eines Beweisantrags auf eine weitergehende Sachaufklärung hingewirkt haben; ebenso wenig wird dargelegt, dass und in welcher Richtung sich dem Flurbereinigungsgericht eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Anforderungen den Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11
    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht - unter Berufung auf zu Unrecht angenommene eigene Sachkunde - hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden agrarwirtschaftlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (Beschluss vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - RdL 2011, 74 ).
  • BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72

    Abfindungsbeschwerde - Verlust einer Jungviehweide - Fleckvieh-Zuchtbetrieb -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11
    Dies gilt insbesondere für die Feststellung der Nutzungsart und Bodengüte (Beschlüsse vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 31 S. 2 und vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 9 S. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 141.83

    Bestimmung der Ortslage - Bezugspunkt - Berechnung der Entfernung - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11
    Eine Zulassung der Revision wegen der von der Beschwerde geltend gemachten Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 141.83 - BVerwGE 69, 283 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 45 S. 14 ff.) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es an der Gegenüberstellung von zwei sich widersprechenden abstrakten Rechtssätzen aus dieser Entscheidung und dem Urteil des Flurbereinigungsgerichts fehlt.
  • BVerwG, 04.04.1979 - 5 B 42.78

    Verfahrensfehler bei unterbliebener Anhörung eines Weinbausachverständigen zu

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11
    Dies gilt insbesondere für die Feststellung der Nutzungsart und Bodengüte (Beschlüsse vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 31 S. 2 und vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 9 S. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Flurbereinigungsgericht im Abfindungsstreit zur Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs verpflichtet, alle in Erwägung gezogenen Planänderungen vor der endgültigen Entscheidung den Beteiligten mitzuteilen und so zu erläutern, dass diese in die Lage versetzt werden, ihre Gesichtspunkte hierzu in vollem Umfang vorzutragen (Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 30.72 - BVerwGE 47, 87 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 30 S. 28 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Die eigene Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts muss im "Normalfall", d.h. bei Sachverhalten, mit denen das Flurbereinigungsgericht regelmäßig befasst ist, namentlich bei Feststellungen zur Nutzungsart und Bodengüte, nicht besonders begründet werden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N.); anderes gilt nur in Fällen, die schwierig gelagert sind oder besondere Spezialkenntnisse erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 14 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu

    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht - unter Berufung auf zu Unrecht angenommene eigene Sachkunde - hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden agrarwirtschaftlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (Beschlüsse vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - RdL 2011, 74 und vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.2019 - 9 B 28.18

    Wertabzug wegen Kleinteiligkeit der eingebrachten Grundstücke auf deren Bodenwert

    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden fachlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5, vom 20. Oktober 2011 - 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N. und vom 15. Mai 2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14

    Abfindung; Landabfindung; Nachbarrecht; Grenzabstand; Waldrandlage; Wildschäden;

    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden agrarwirtschaftlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (Beschlüsse vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5, vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N. und vom 15. Mai 2014 - BVerwG 9 B 14.14 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1390

    Flurbereinigung; Wertermittlung; optischer Hanggefällmesser/GPS

    Im vorliegenden Fall hat die Beweisaufnahme durch den insbesondere für die Feststellung der Bodengüte sachverständig besetzten Senat (BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 9 B 15.11 - juris; B.v. 4.11.2010 - 9 B 85.09 - RdL 2011, 74) gezeigt, dass der Bodenwert einer bestimmten Teilfläche des genannten Abfindungsflurstücks (aus Einlageflurstück 1086) statt mit Wertzahl 32 nur mit Wertzahl 26 zu bewerten ist.

    Das vom Senat gewonnene Beweisergebnis beruht auf der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und einer fachkundigen Messung gemäß einer bewährten und allgemein anerkannten Messmethode (vgl. BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 9 B 15.11 - juris).

  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1109

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Rechtsbehelfsbelehrung; Untätigkeitsklage; Treu

    Im vorliegenden Fall hat die Beweisaufnahme durch den insbesondere für die Feststellung der Bodengüte sachverständig besetzten Senat (BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 9 B 15.11 - juris; B.v. 4.11.2010 - 9 B 85.09 - RdL 2011, 74) gezeigt, dass der Nässebereich im östlichen Teil des Einlageflurstücks noch 20 m weiter reicht als vom Vorstand der Beklagten im Änderungsbeschluss vom 20. März 2003 angenommen.
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1111

    In der flurbereinigungsrechtlichen Wertermittlung entspricht es dem Stand der

    Das vom Senat gewonnene Beweisergebnis beruht auf der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und einer fachkundigen Messung gemäß einer bewährten und allgemein anerkannten Messmethode (vgl. BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 9 B 15.11 - juris).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 13.1853

    Wenn Eheleute in einem Flurbereinigungsverfahren gemeinsam auftreten, ist unter

    Das vom Senat gewonnene Beweisergebnis beruht somit auf der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und einer fachkundigen Messung gemäß einer bewährten und allgemein anerkannten Messmethode (vgl. BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 9 B 15.11 - juris).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1110

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Rechtsbehelfsbelehrung; Untätigkeitsklage; Treu

    Das vom Senat gewonnene Beweisergebnis beruht somit auf der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und einer fachkundigen Messung gemäß einer bewährten und allgemein anerkannten Messmethode (vgl. BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 9 B 15.11 - juris).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1389

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Hangabschlag; optischer Hanggefällmesser

    Das vom Senat gewonnene Beweisergebnis beruht somit auf der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und einer fachkundigen Messung gemäß einer bewährten und allgemein anerkannten Messmethode (vgl. BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 9 B 15.11 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht